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Antifaschist und Staatsanwältin
Von Klaus Wallmann sen. | 12. März 2010
Am Rande der Stadtratssitzung am 26. Oktober 2009 in Recklinghausen sollen zwei Faschisten von Jugendlichen attackiert worden sein. So zumindest die beiden Faschisten, die bei der Polizei auch einen der Jugendlichen identifizierten. Seltsamerweise handelte es sich dabei um einen jungen Mann, dessen Namen und Foto sie seit Wochen im Internet präsentierten, wo sie ihn als “Ratte” und “Kriminellen” verunglimpften.
Am 10. März kam es zum von ihnen gewünschten Prozeß gegen den jungen Antifaschisten vor dem Amtsgericht Recklinghausen. Innerhalb kürzester Zeit verstrickten sich die beiden Nazis in Widersprüche und nach 90 Minuten war der Tatvorwurf der Körperverletzung in Rauch aufgegangen. Damit schien der Prozeß gelaufen. Doch ausgerechnet die Staatsanwältin schien das anders zu sehen.
Das Gericht, so die Anwältin des Staates, müsse “angesichts anwachsender Gewalt von rechts und links ein deutliches Zeichen setzen”, und daher forderte sie trotz des Prozeßverlaufs eine Verurteilung wegen Verabredung und Beteiligung an einer Körperverletzung. Als Ausdruck geistiger Unreife sowie strafverschärfend wertete sie die antifaschistische Haltung des Angeklagten. Den faschistischen “Zeugen” dagegen bescheinigte sie Glaubwürdigkeit. Man bedenke: Die Dame ist Anwältin des Staates!
Nicht einmal der Richter vermochte diesem eigenartigen Plädoyer zu folgen und verkündete daher einen glatten Freispruch.
Klaus Wallmann sen.
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