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Sachsen: Linke will gegen Versammlungsgesetz klagen

Von Klaus Wallmann sen. | 3. März 2010

DIE LINKE hat gestern angekündigt, eine Verfassungsbeschwerde gegen das von der “schwarz-gelben” sächsischen Landesregierung beschlossene Versammlungsgesetz vor dem Bundesgerichtshof einzureichen. Unter dem Aushängeschild, jährlich wiederkehrende Nazi-Aufmärsche zu verhindern, wurde mit dem Gesetz tatsächlich die Versammlungsfreiheit in Sachsen de facto abgeschafft.

Die Formulierung des Verbots von Demonstrationen “an einem Ort von historisch herausragender Bedeutung”, an dem an Menschen erinnert wird, “die unter der nationalsozialistischen oder der kommunistischen Gewaltherrschaft Opfer menschenunwürdiger Behandlung” wurden, richtet sich ganz offensichtlich nicht nur gegen Aktivitäten der Nazis, sondern - und damit konform mit dem Koalitionsvertrag von CDU und FDP - gegen alle “Extremisten”, d.h. gegen all die, die Tillich und Co. zu “Extremisten” erklären. Noch deutlicher wurden die Herren in Dresden, als sie den Nazis am 13.02. den Neustädter Bahnhof als Aufmarschort zuwiesen. Zu Recht stellte Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der Landtagsfraktion der GRÜNEN, damals die Frage: “Wie kann denn den Neonazis ein Aufmarschort zugewiesen werden, an dem die Nazis Dresdner Juden in die Vernichtungslager abtransportiert haben?” Allein dadurch haben sich die hehren, das Gesetz begründenden Worte der schwarzen und gelben Landespolitiker als reiner Vorwand entlarvt.

Klaus Bartl (DIE LINKE) stellte außerdem fest: “Durch die Gleichsetzung von nationalsozialistischer und ‘kommunistischer Gewaltherrschaft’ werden die in der Wissenschaft heftig umstrittenen Thesen der Totalitarismustheorie zum versammlungsrechtlichen Eingriffsinstrumentarium erhoben.” Wozu angemerkt sei, daß alle Historiker, die ernst genommen werden wollen, sowohl die diesbezüglichen “Thesen” als auch die gesamte “Theorie” der sogenannten Totalitarismusforscher ablehnen. Als Instrument zum Verbot von Veranstaltungen, die der staatlichen Deutungshoheit über historische Ereignisse zuwiderlaufen, ist diese “Theorie” allerdings bestens geeignet.

Das sächsische Versammlungsgesetz widerspricht massiv dem bürgerlichen Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, nach dem sich alle Bürger ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen versammeln dürfen. Da sich die stolzen Sachsen dieses Recht so sang- und klanglos nehmen ließen, ist es zu begrüßen, daß sich nun wenigstens DIE LINKE zu juristischem Widerstand aufrafft. Umgekehrt wäre es mir lieber gewesen.

Klaus Wallmann sen.

Artikel an Twitter senden! Stichworte:DIE LINKE, Extremismus, Klage, Nazis, Sachsen, Totalitarismus, Versammlungsgesetz

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Thema: Politik |

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· gelesen: 72 · heute: 2 · zuletzt: 3. September 2010

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