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Dresden, Neustädter Bahnhof
Von Klaus Wallmann sen. | 12. Februar 2010
Heute wurden an der Gedenktafel am Neustädter Bahnhof, Eingang Schlesischer Platz, Kränze niedergelegt - zur mahnenden Erinnerung an die von den Nazis deportierten sächsischen Juden.
1942 nach Riga deportiert und dort ermordet:
Liese Philipsohn
Lise Welsch
Lotte Meyer
Kurt Hepner mit Frau
Dr. Richard Elb und FrauNach Theresienstadt deportiert und dort ermordet:
Betti Aron
Rosa Meyer
Rechtsanwalt Dr. Wienskowitz nebst Frau und Tochter
Frau JoskiNach Auschwitz deportiert und dort ermordet:
Irma Barasch
Heinz Wienkowski
Kurt Hirschel und Frau mit zwei Söhnen
Amtsgerichtsrat Barasch und Frau (1)
Morgen werden an der gleichen Stelle, an der der Leidensweg dieser und vieler weiterer ostsächsischen und Dresdner Juden in die Vernichtungslager begann, wieder Nazis stehen, weil die Stadtverwaltung das so entschieden hat.
“Wie kann denn den Neonazis ein Aufmarschort zugewiesen werden, an dem die Nazis Dresdner Juden in die Vernichtungslager abtransportiert haben?”, fragt zu Recht empört Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der Landtagsfraktion der GRÜNEN. “Ich verlange von der Dresdner Stadtverwaltung, diesen Fehler zu korrigieren. Ein Nazi-Aufmarsch an diesem Ort verletzt die Würde der Opfer.” Richtig. Doch handelt es sich tatsächlich nur um einen “Fehler” der Stadtverwaltung?
Das ist kaum zu glauben, denn erst Ende Januar beschlossen CDU und FDP im sächsischen Landtag ein Versammlungsgesetz, mit dem Nazidemos an Orten verboten werden können, an denen von Nazis Verfolgte gelitten haben, wenn derartige Demos die Würde der Opfer verletzen.
“Eine Versammlung oder ein Aufzug kann insbesondere verboten … werden, wenn 1. die Versammlung oder der Aufzug an einem Ort von historisch herausragender Bedeutung stattfindet, der an a) Menschen, die unter der nationalsozialistischen … Gewaltherrschaft Opfer menschenunwürdiger Behandlung waren … erinnert …” (§ 15,2).
Der Neustädter Bahnhof in Dresden ist so ein Ort. Erinnern wir uns, und möge sich die Stadtverwaltung erinnern.
Im Januar 1942 wurde die Jüdische Gemeinde Dresdens von der Gestapo darüber informiert, daß die Deportation der verbliebenen Juden und Jüdinnen Dresdens bevorstünde.
Am 21. Januar 1942 wurden dann vom Bahnhof Dresden-Neustadt aus 224 Menschen aus dem Verwaltungsbezirk Dresden-Bautzen in das Ghetto von Riga deportiert.
Sieben weitere Transporte verließen im gleichen Jahr Dresden nach Theresienstadt.
Für den Zeiss-Ikon-Konzern und das Goehle-Werk schuf man das “Judenlager Hellerberg”, in dem Juden und Jüdinnen für die deutsche Rüstungsindustrie arbeiteten. Am 23. November 1942 wurden dort 279 Dresdner Juden und Jüdinnen interniert, die nicht nach Theresienstadt oder Riga deportiert worden waren. Insgesamt leisteten zu Beginn 1943 in der sächsischen Landeshauptstadt etwa 480 Dresdner Jüdinnen und Juden Zwangsarbeit.
“Ihre ‘Zusammenlegung’ wurde durch den Film ‘Überführung der Dresdner Juden in das Lager am Hellerberg’ des Zeiss-Ikon-Betriebsfotografen Erich Höhne dokumentiert. Die Aufnahmen sind ein seltener visueller Beweis für die Verwicklung der ‘zivilen’ Teile der nationalsozialistischen Gesellschaft in den Holocaust und für die Sichtbarkeit der Verbrechen im Alltagsleben dieser Zeit.” (mythosundgeschichte.blogsport.de // siehe auch: SPIEGEL vom 13.07.1998)
Am 27. Februar 1943 wurde das Lager zu einem “Polizeihaftlager” und zum überregionalen Sammellager. Eine Woche später wurden alle Insassen zum Bahnhof Dresden-Neustadt gebracht, von wo aus man sie am 3. März 1943 nach Auschwitz deportierte. 680 von ihnen kamen vorerst ins Lager, die anderen 820 schickte man sofort in die Gaskammern.
Am 29. März 1943 wurden die 32 letzten im Lager verbliebenen Juden - Chemnitzer, Hallenser, Leipziger und Plauener - nach Theresienstadt deportiert.
Am 21. Juni 1943 wurden der Vorstand der Jüdischen Gemeinde Dresdens und deren Gemeindeangestellte nach Theresienstadt deportiert. In Dresden verblieben nur noch die in “Mischehe” Lebende und sogenannte “Mischlinge”. Eine für sie für den 16. Februar 1945 vorgesehene Deportation konnte wegen der Luftangriffe vom 13. und 14. Februar 1945 nicht mehr durchgeführt werden, was einer unbestimmten Anzahl von Juden und Jüdinnen in Dresden das Leben rettete.
Die Gesamtzahl der im Laufe der nationalsozialistischen Ära ermordeten ostsächsischen Juden beläuft sich auf mindestens 4.000. Nur 12 Dresdner Juden konnten den 8. Mai 1945 als Tag der Befreiung vom Faschismus begrüßen.
Es ist beeindruckend, wie sich der bundesweite Widerstand gegen den Naziaufmarsch am 13.02. in Dresden formiert und welche Intensität er gewonnen hat. Nicht weniger beeindruckend ist aber auch die “Reaktion” der staatlichen Organe. Damit letzteren in Zukunft nicht wieder solche “Fehler” unterlaufen können, müssen alle Antifaschisten, alle Demokraten zusammenstehen und ein sofortiges Verbot der NPD, aller faschistischen Organisationen und ihrer Propaganda fordern und durchsetzen. Dieses Verbot ist auf der Grundlage des Grundgesetzes und des Potsdamer Abkommens juristisch jederzeit möglich.
Klaus Wallmann sen.
(1) www.hagalil.com
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