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Heimlichkeiten und Geschenke zum Fest
Von K.D. Rosenporten | 23. Dezember 2009
Nachdem die OHS Kunststoffverarbeitung GmbH & Co KG in Bad Salzuflen in der vergangenen Woche ihre Arbeiter in die Betriebsferien geschickt hatte, begann man in der Fabrik mit der Demontage der Maschinen. Der Unternehmer hatte allerdings die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Am Montag standen die Arbeiter vor dem Betrieb und blockierten zwei Sattelschleppern die Zufahrt zur Laderampe.
Vermutlich sollte der Standort heimlich aufgegeben und die Maschinen in enen zweiten Betrieb in Hörstel gebracht werden. Die Arbeiter sollten nach den “Ferien” vor vollendeten Tatsachen stehen. Eine “Riesensauerei” und ein klarer Verstoß gegen das Betriebsverfassungsgesetz, stellen Gewerkschafter fest. Die IG Metall (IGM) beantragte eine einstweilige Verfügung, was das Arbeitsgericht Detmold aber abschlägig beschied. Nun hofft die IGM auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts in Hamm. Falls sich dort nichts tut, will man den Betrieb weiter blockieren.
Für Kapitalisten arbeitet das Rechtswesen dagegen nicht nur sehr viel schneller, sondern auch viel wohlwollender. Nur wenige Stunden nach Beginn der Blockade erschien ein Gerichtsvollzieher bei den Arbeitern und präsentierte denen eine einstweilige Verfügung. Laut IGM wird darin jedem Arbeiter ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro angedroht, wenn dieser die Demontage seines Arbeitsplatzes behindert.
So sieht es aus, das Recht und die Ordnung. Für Arbeiter und für Kapitalisten.
Klaus Wallmann sen.
Quelle: jungeWelt, 23.12.2009
Stichworte: Arbeitsplatzvernichtung, Blockade, IGM
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