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Das bedingungslose Grundeinkommen

Von Klaus Wallmann sen. | 9. Februar 2009

Angesichts der offen ausgebrochenen Krise des kapitalistischen Systems wird die Verwirrung, die selbst bei sich der politischen Linken zurechnenden Personen und Gruppierungen schon länger zu beobachten ist, nur um so deutlicher. Diese Verwirrung resultiert in indifferenten Standpunkten und politischen Illusionen. Da der Sozialismus angeblich gescheitert ist, man die marxistische Lehre für tot erklärt hat, sucht man die Alternativen nur noch innerhalb der Grenzen des Kapitalismus.

Ein ganz typisches Beispiel für eine derartige Geisteshaltung kommt in der breiten Diskussion über das bedingungslose Grundeinkommen (BGE) zum Ausdruck. Wenn auch die Bundestagsfraktion der Linken dieses Ziel nicht verfolgt, gibt es dort doch einzelne Abgeordnete und Strömungen, die diese Diskussion auch in die Reihen der Linkspartei tragen. So z.B. die stellvertretende Parteivorsitzende Katja Kipping und ihr Mitarbeiter, der Philosoph Ronald Blaschke.

Blaschke hebt in der Diskussion um das BGE vor allem dessen emanzipatorisches Element und die Armutsbeseitigung hervor. 2006 schrieb er dazu: „Unter Emanzipation verstehe ich die fortschreitende freie Verfügung aller Menschen über das eigene Leben. Ein BGE ermöglicht die weitgehende freie Verfügung aller Menschen über das eigene Leben“. Unter dem Grundeinkommen versteht Blaschke „ein allen Menschen individuell zustehendes und garantiertes, in die Existenz sichernder Höhe (Armut verhindernd, gesellschaftliche Teilnahme ermöglichend), ohne Bedürftigkeitsprüfung (Einkommens-/Vermögensprüfung), ohne Arbeitszwang und -verpflichtung bzw. Tätigkeitszwang und -verpflichtung, vom politischen Gemeinwesen ausgezahltes Grundeinkommen”.
Offensichtlich will der Philosoph innerhalb der kapitalistischen Eigentums- und Machtverhältnisse etwas dem Kommunismus ähnliches einführen. Dazu befürwortet er den politischen Kampf der Massen um die Einführung des BGE, doch zu den Formen dieses Kampfes sagt er nicht Konkretes. Meinen kann er nur außerparlamentarische Aktionen und parlamentarische Mehrheiten.

Kipping, Blaschke und auch alle anderen Befürworter des BGE vernachlässigen vollständig die Klassenstruktur der kapitalistischen Gesellschaft und den Klassencharakter des Staates. Wie die einstigen Frühsozialisten wollen sie das Proletariat und die gesamte Menschheit mittels gutgemeinter Gesellschaftsmodelle aus dem kapitalistischen Elend erlösen.

Unter “bedingunglos” verstehen die meisten Befürworter des BGE, daß tatsächlich kein Mensch einem Arbeitszwang unterliegen darf. Natürlich stößt das besonders bei Arbeitslosen und Hartz-IV-Empfängern auf positive Resonanz, sind sie es doch, denen dieser Staat unter oft unsäglichen Umständen die Annahme jeglicher sogenannter zumutbarer Arbeit aufzwingt. Natürlich können Linke einen solchen Arbeitszwang nicht akzeptieren. Natürlich muß er mit allen politischen Mitteln bekämpft werden. Hat dieser Arbeitszwang doch vor allem die Funktion, die Arbeiterklasse zu disziplinieren, die Konkurrenz innerhalb ihrer Klasse zu verschärfen, und sie damit zu spalten. Die Hartz-Gesetze sind Ausdruck dieser Funktion, entsprechen sie doch einzig und allein den Interessen der Kapitalisten. Die Forderung “Hartz IV muß weg!” entspricht der Forderung nach der Beseitigung dieser Art von Arbeitszwang durch die Befürworter des BGE.

Doch diese wollen noch darüber hinaus. Sie wollen jeden Zwang zur Arbeit abschaffen, und - wir erinnern uns an das oben Gesagte - dies unter Beibehaltung der kapitalistischen Produktionsweise. Das ist illusionär, absurd. In jeder Gesellschaftsordnung - in vergangenen, wie in zukünftigen, ja selbst in einer kommunistischen - gab, gibt und wird es den objektiven Zwang geben, die gesellschaftlich erforderlichen Lebensmittel durch Arbeit zu erzeugen. Und der Kapitalismus selbst kann nur durch den Arbeitszwang existieren. Der Zwang zur Lohnarbeit besteht für all die, die kein Kapital und damit über keine Produktionsmittel verfügen. Sie sind zur Lohnarbeit objektiv gezwungen, denn nur so können sie ihre Existenz sichern.

Ließen es die Kapitalisten zu - und diese Annahme ist eine rein rhetorische - daß das BGE im Sinne Blaschkes und Kollegen Wirklichkeit würde, so wäre der Lebensnerv des Kapitals getroffen. War die Voraussetzung für das Entstehen des Kapitalismus doch die Enteignung der Produzenten von ihren Produktionsmitteln und der daraus resultierende Zwang zum Verkauf der Arbeitskraft an den Kapitalisten. Innerhalb des kapitalistischen Systems ist das BGE daher nicht durchsetzbar, weder auf der Straße, und schon gar nicht im Parlament.

Die Illusion des BGE wäre für sich genommen vielleicht ja nicht so schlimm, wenn da nicht die Tatsache hinzukäme, daß diese Forderung den gemeinsamen Kampf zur Abwehr der Angriffe des Kapitals nicht fördert. Dieses und ihre Medien lassen kaum eine Woche vergehen, in der sie nicht über die “faulen Arbeitslosen” und “Hartz-IV-Betrüger” herziehen. Eine Hetze, die auch in weiten Teilen der Arbeiterklasse auf fruchtbaren Boden fällt. Auch wenn die Vertreter des BGE natürlich aus anderen Motiven handeln, so begünstigt ihre Forderung dennoch diese Hetze, nach der sich die Arbeitslosen auf Kosten der Arbeitenden ein wunderschönes Leben machen. Objektiv tragen sie dadurch zur Spaltung innerhalb der Arbeiterklasse bei.

Verwunderlich an den Verfechtern des BGE ist ihre Ignoranz gegenüber den gesellschaftlichen Verhältnissen. Sie verweigern sich der Erkenntnis, daß sich die tatsächliche Macht in dieser Gesellschaft in den Händen der Kapitalisten befindet, daß der Staat das Machtinstrument eben dieser Klasse ist, und daß die Demokratie lediglich formalen Charakter hat. Derzeit ist nicht erkennbar, daß sie diese Erkenntnisse begreifen. Doch das ist auch nicht von großer Bedeutung. Die offen ausgebrochenen Krise des kapitalistischen Systems wird gesellschaftspolitische Erschütterungen auslösen, wird Fragen aufwerfen, die für die Arbeiterklasse weit existenziellere Bedeutung haben.

Klaus Wallmann sen.

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