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Urteil gegen Kriegsgegnerin bestätigt
Von Klaus Wallmann sen | 18. August 2012
Das Landgericht Berlin hat die Geldstrafe gegen Inge Viett wegen “Billigung von Straftaten” in der gestrigen Berufungsverhandlung bestätigt. Diese “Billigung” entnahm die Justiz dem Zitat: “Wenn Deutschland Krieg führt und als Antikriegsaktion Bundeswehrausrüstung abgefackelt wird, dann ist das eine legitime Aktion wie auch Sabotage im Betrieb an Rüstungsgütern, illegale Streikaktionen, Betriebs- und Hausbesetzungen, militante antifaschistische Aktionen, Gegenwehr bei Polizeiattacken etc.”
Den fehlenden sachlichen wie zeitlichen Bezug zu konkreten, von der Staatsanwaltschaft aufgelisteten Straftaten, auf den die Verteidigung hinwies, sowie den hypothetischen Charakter der Aussage Vietts (“Wenn …, dann …”) ließ die Justiz nicht gelten.
Stichworte: Aktion, Bundeswehr, Justiz, Krieg, Rüstung, Staat, Staatsanwaltschaft, Urteil
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