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Syrien: Völkerrechtswidrige Sanktionen
Von Klaus Wallmann sen | 8. August 2012
Sich ständig auf Humanität und Völkerrecht berufend, verhängt man gegen das Entwicklungsland Syrien eine Sanktion nach der anderen – und verstößt damit gegen das eben noch beschworene Völkerrecht. Denn Sanktionen gegen ein Entwicklungsland sind nur dann zulässig, wenn es dafür eine UN-Sicherheitsratsresolution gibt.
Die EU hat mehr als 60 Mal Sanktionen gegen Syrien verschärft – und damit gezeigt, was diesen Staaten und ihren Politikern das Völkerrecht wirklich wert ist. Bemerkenswert, daß die deutsche Monopolregierung immer zu den Ersten gehörte, die eine weitere Verschärfung von Sanktionen forderte. Unterstützt werden diese völkerrechtswidrigen Strafmaßnahmen teilweise von der Arabischen Liga, der Türkei, der Schweiz, Japan, Kanada und Australien. Über die Scheinheiligkeit der USA auch auf diesem Gebiet muß man wohl kein Wort verlieren. (Ausführlich in der heutigen jW)
Stichworte: EU, Politiker, Regierung, Sanktion, Staat, Syrien, Völkerrecht
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