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“Stuttgart 21″: Strafen für Polizisten?
Von Gastautor | 4. August 2012
Knapp zwei Jahre nach dem brutalen Polizeieinsatz mit Wasserwerfern gegen “Stuttgart 21″-Gegner müssen einige der beteiligten Polizisten mit Strafen wegen Körperverletzung im Amt rechnen. Das hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart bestätigt. Die Verfahren würden in den nächsten zwei bis drei Monaten beendet. Die Hauptverantwortlichen in der Polizeiführung und damaligen Landesregierung für den “Schwarzen Donnerstag” am 30. September 2010 mit rund 100 Verletzten werden jedoch nicht belangt. Mehrere “Stuttgart21″-Gegner wurden dagegen bereits zu Geldstrafen verurteilt.
Stichworte: Justiz, Polizei, Regierung, S21, Staat, Staatsanwaltschaft, Stuttgart, Urteil
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