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Dortmund: Freispruch nach Angriff auf Mai-Demo des DGB
Von Klaus Wallmann sen | 21. Juni 2012
Im Prozeß um einen Naziangriff auf eine DGB-Kundgebung am 1. Mai 2009 in Dortmund wurden am Dienstag zwei Angeklagte freigesprochen. Die Richter des Amtsgerichts Dortmund konnten ihnen weder Landfriedensbruch, Verstöße gegen das Versammlungsgesetz noch andere strafbaren Handlungen nachweisen. Die Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend (SDAJ) kommentierte: “Vor allem die Polizei hat hier ihre Unfähigkeit oder ihren Unwillen zur Zusammenarbeit mit dem Gericht offenbart.”
Stichworte: 1. Mai, DGB, Dortmund, Nazi, Polizei, Richter, Versammlungsgesetz
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