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Dresden: Bewährungsstrafen für Faschisten
Von Klaus Wallmann sen | 12. Juni 2012
Das Landgericht Dresden hat fünf Anführer der verbotenen Nazi-Gruppe “Sturm 34″ zu Bewährungsstrafen zwischen sechs Monaten und zwei Jahren verurteilt, einer kam mit einer Geldstrafe davon. Erwiesen sind die Gründung einer kriminelle Vereinigung, schwere Körperverletzung und Sachbeschädigung. Die Staatsanwaltschaft forderte nur Bewährungs- und Geldstrafen, u.a. weil die Taten bereits lange zurückliegen. Einer der Angeklagten sollte straffrei ausgehen – war er doch Informant der Polizei.
Über die tollen V-Leute innerhalb der Nazi-Szene muß man sich nach den Erkenntnissen der vergangenen Monate wohl nicht weiter auslassen. Zu den Juristen, die ja wohl nicht ganz unbeteiligt daran waren, daß der Prozeß zweimal geführt wurde und sich somit in die Länge zog, und der Begründung, daß die Straftaten nun ja so lange zurückliegen, man also nur noch Bewährungsstrafen verhängen könne, wäre vieles zu sagen. Doch es handelt sich um die Dresdner Staatsanwaltschaft und da denke ich mir lieber meinen Teil, konstatiere aber, daß in der “sächsischen Demokratie” Körperverletzung und Sachbeschädigung ähnlich bestraft werden wie das Fahren unter Alkoholeinfluß.
Anmerkenswert ist auf jeden Fall noch die Tatsache, daß die Kriminellen auch Faschisten sind, wobei die Frage zu stellen wäre, inwieweit deren Ideologie zur Motivation beitrug. Doch dazu hält sich die bürgerliche Klassenjustiz nicht nur in Sachsen bedeckt.
Klaus Wallmann sen.
Stichworte: Demokratie, Dresden, Faschist, Ideologie, Justiz, Klassenjustiz, Nazi, Polizei, Sachsen, Staat, Staatsanwaltschaft, Urteil
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