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Frankfurt/M.: Mehr oder weniger seltsame Ansichten
Von Klaus Wallmann sen | 5. Mai 2012
Die geplanten Aktionen des “Blockupy”-Bündnis vom 16. bis 19. Mai seien eine “unmittelbare Gefährdung beziehungsweise Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung” und werden daher verboten. So die Stadt Frankfurt/M.
“Widerstand gegen das Spardiktat von Troika und Regierung”? “Internationale Solidarität und Demokratisierung aller Lebensbereiche”? Nichts da! Bei allem Verständnis für Meinungsfreiheit und Versammlungsrecht, könne dies laut Oberbürgermeisterin Roth (CDU) nicht soweit gehen, daß “der Schutz der Unversehrtheit der Bürger gefährdet wird”. Zumal der Protest “unverhältnismäßig” und für die Menschen nicht “zumutbar” ist. Soweit alles klar.
Etwas seltsam die Reaktion von ATTAC, einem der Organisatoren der Proteste. “Weil sich Proteste nicht verbieten lassen”, so Sprecherin Frauke Distelrath, werde man gegen das Verbot klagen. Indem man gegen ein Verbot klagt, erkennt man es jedoch an. Indem man vor einem bürgerlichen Gericht klagt, gibt man zu erkennen, daß man sich dessen Urteil unterwerfen will – obwohl sich “Proteste nicht verbieten lassen”!? Geht’s noch?
Klaus Wallmann sen.
Stichworte: Aktion, ATTAC, Bündnis, Frankfurt, Klage, Meinungsfreiheit, Proteste, Verbot, Versammlungsrecht, Widerstand
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