« 1. Mai: Wir zahlen nicht für eure Krise! | START | USA: Manning droht weiterhin lebenslange Haft »
Hartz IV: Zum Urteil des SG Berlin über Regelleistungen
Von Klaus Wallmann sen | 28. April 2012
Nachdem das Sozialgericht Berlin die Hartz-IV-Regelsätze als zu niedrig und menschenunwürdig einstufte, hat es nun einen Vorlagebeschluß an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) weitergeleitet. In verschiedenen Foren diskutiert man nun darüber, Widerspruch gegen Leistungsbescheide einzulegen und Überprüfungsanträge für die Vergangenheit zu stellen. Harald Thomé, Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht, nimmt dazu in seinem aktuellen Newsletter Stellung:
“Die Aussichten, dass das BVerfG die Regelleistungen rückwirkend für verfassungswidrig erklärt, sind gleich null, das hat auch das SG Berlin klar gesagt: ‘Die Leistungen sind nicht evident unzureichend’. Das BVerfG wird – wenn überhaupt – dem Gesetzgeber für die Zukunft Änderungs-’Hausaufgaben’ mitgeben. Anstatt falschen Hoffnungen hinterherzurennen, sollten die 7 Mio. Hartz-IV-Bezieher vielmehr ihre Kraft dafür einsetzen, auf die Straße zu gehen und für ihre Rechte zu streiten, klarmachen, dass das Aushungern und Drangsalieren genug sind und Betroffenenorganisationen aufbauen.”
Stichworte: Berlin, Bundesverfassungsgericht, Hartz IV, Regelleistung, Sozialgericht
Verwandte Artikel
Thema: KurzNews | Keine Kommentare »
Pings sind abgeschalten.
Druckversion
