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Dresden: Prozess gegen “Extremismusklausel”
Von Gastautor | 13. April 2012
Am Mittwoch, dem 25. April 2012, wird vor dem Verwaltungsgericht Dresden (Hans-Oster-Straße 4, 01099 Dresden) die Klage des AKuBiZ e.V. gegen die bundesweite “Extremismusklausel” verhandelt. Die sogenannte “Extremismusklausel” sagt aus, dass vom Staat geförderte antifaschistische Initiatiben nachweisen müssen, dass sie keine Verbindungen zu “linksextremen” Kräften haben. Die Verhandlung wird öffentlich sein. Das AKUBIZ ist das Alternative Kultur- und Bildungszentrum in Pirna. Bundesweite Aufmerksamkeit erreichte das Kulturzentrum im Jahr 2010. Es lehnte damals mutig den “Sächsischen Demokratiepreis” ab, weil dieser Preis zur “Bespitzelung unserer Partner” verpflichtet hätte.
Stichworte: Bespitzelung, Demokratie, Demokratiepreis, Dresden, Extremismus, Klage, Preis, Prozess, Sachsen, Staat
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